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Büro :
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FÜR GASTELTERN |
E-MAIL: au-pair@hintersehr.de |
gemäß Europäischem Au-pair-Abkommen v. 1969 sowie Ausländerrecht/Arbeitsaufenthaltsverordnung AAV
Junge Ausländer
werden von Gastfamilien zeitlich begrenzt (bis zu 1 Jahr) als
gleichwertiges Mitglied in die Familie aufgenommen, damit sie ihre
Sprachkenntnisse und ggf. Berufserfahrungen vervollständigen und
ihre Allgemeinbildung durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes
erweitern können.
Die Gastfamilie bietet Unterkunft (eigenes
Zimmer), Verpflegung, Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung,
Kostenübernahme (Kursgebühr + Transport/während des
Gesamtaufenthalts) für den Besuch von Deutsch-Sprachkursen
(Standardkurse/VHS). Mehrkosten für Spezialkurse sind vom
Au-pair zu tragen. Darüber hinaus erhält das Au-pair ein
Taschengeld von mindestens EUR 260.- pro Monat.
Im Gegenzug kann
die Mithilfe des Au-pairs bei der Betreuung der Kinder und im
Haushalt 6 Stunden täglich bzw. 30 Wochenstunden betragen, bei
mindestens einem freien Tag pro Woche.
Vor Ablauf kann das
vereinbarte Au-pair-Verhältnis nur im gegenseitigen Einvernehmen
(Auflösungsvertrag) gelöst werden. Liegt ein
schwerwiegender Grund vor, kann es jedoch fristlos gekündigt
werden.
In Abstimmung mit den Gasteltern hat das Au-pair unter
Fortzahlung des Taschengeldes pro Jahr generell folgenden Anspruch
auf Urlaub - bei vertraglicher Aufenthaltsdauer:
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bis 6 Monate |
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2 Wochen |
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bis 9 Monate |
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3 Wochen |
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bis 12 Monate |
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4 Wochen |
Die Kosten der ersten Einreise und letzten Heimreise werden
üblicherweise von den Au-pairs finanziert. Erfolgt eine
vorzeitige Rückreise oder Zwischenheimreise, verursacht oder
veranlaßt durch die Gasteltern, tragen die Gasteltern diese
zusätzlichen Reisekosten (auch wenn auf Wunsch ein Besuch des
Au-pairs vor Erteilung des Visums erfolgte).
Gebühren im
Zusammenhang mit der Visumabwicklung/-erteilung sind vom Au-pair zu
übernehmen, soweit die Kosten im Herkunftsland anfallen (z.B.
Reisepaß, Gebühren bei der Deutschen Botschaft). Gebühren
die im Zusammenhang mit der Einladung bzw. Abwicklung des Verfahrens
bei Behörden in Deutschland anfallen, sind von den Gasteltern zu
übernehmen (z.B. Beglaubigung der Unterschrift,
Einwohnermeldeamt, Verlängerung des Visums, Erteilung der
Arbeitserlaubnis und ggf. Kosten für eine Untersuchung beim
Gesundheitsamt).
Nach den Vorschriften des AAV dürfen nur junge Ausländer von 17 bis unter 25 als Au-pairs in Gastfamilien vermittelt werden, in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird.
Wenn in Ihrer Familie die Voraussetzungen bestehen,
sollten Sie für das Au-pair Ihrer Wahl Einladungsunterlagen
anfertigen. Unsere Au-pair-Agentur stellt Ihnen hierfür einen
standardisierten Formbrief zur Verfügung, der auch als
Au-pair-Vertrag genutzt werden kann. Bitte ergänzen Sie den
Einladungsformbrief um die individuellen Daten Ihrer Familie und des
Au-pairs. Sinnvollerweise sollten Sie diesem Einladungsformbrief
einen persönlichen Brief mit der Beschreibung von Familie,
Umfeld und Aufgaben, die das Au-pair erwarten sowie Familienbild(er)
beifügen.
Au-pairs aus EU/EWR-Staaten benötigen für
ihren Au-pair-Aufenthalt kein Visum. Au-pairs anderer Herkunftsländer
benötigen den Einladungsbrief, um bei der Deutschen Botschaft
ihres Herkunftslandes ein Visum für einen Au-pair-Aufenthalt zu
beantragen.
Aufgrund eines üblicherweise zeitraubenden
Abwicklungsverfahrens der deutschen Behörden (Botschaft>
Ausländerbehörde> Arbeitsamt> Ausländerbehörde>
Botschaft) kann die Erteilung eines Visums 6 - 10 Wochen dauern!
Unsere Au-pair-Agentur gibt Ihnen Tipps, wie sie in Kooperation mit
den Behörden gegebenenfalls eine Verkürzung dieser
Wartezeit erreichen können.
Unsere Agentur besitzt seit 1995 eine vom
Landesarbeitsamt erteilte Besondere Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung
(Nr. 10774).
Gemäß AVermV (Arbeitsvermittlerverodnung)
wird den aufnehmenden Gasteltern für die Vermittlung bzw.
Umvermittlung eines Au-pairs von der Agentur bei vereinbarten
Aufenthalten bis 6 Monate eine Vermittlungsgebühr von EUR 280,-
zuzüglich Mehrwertsteuer - bei vereinbarten Aufenthalten über
6 Monate eine Vermittlungsgebühr von EUR 380,- zuzüglich
Mehrwertsteuer, für die Bereitstellung eines Abwicklungspaketes
(Informationen + Formulare) bei von Gasteltern kontaktierten Au-pairs
eine Gebühr von EUR 180,- zuzüglich Mehrwertsteuer
berechnet, die unmittelbar nach Vertragsabschluß fällig
wird. Den einreisenden Au-pairs wird von unserer Agentur keine Gebühr
berechnet.
Stand: 01/2006