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Am Mühlgraben 2, D-35647 Waldsolms
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FÜR GASTELTERN

E-MAIL: au-pair@hintersehr.de

Wir möchten Sie kennenlernen!


INFORMATIONSBLATT ZUR AUFNAHME EINES AUSLÄNDISCHEN AU-PAIRS IN DEUTSCHLAND

gemäß Europäischem Au-pair-Abkommen v. 1969 sowie Ausländerrecht/Arbeitsaufenthaltsverordnung AAV

Was bedeutet Au-pair?

Junge Ausländer werden von Gastfamilien zeitlich begrenzt (bis zu 1 Jahr) als gleichwertiges Mitglied in die Familie aufgenommen, damit sie ihre Sprachkenntnisse und ggf. Berufserfahrungen vervollständigen und ihre Allgemeinbildung durch eine bessere Kenntnis des Gastlandes erweitern können.
Die Gastfamilie bietet Unterkunft (eigenes Zimmer), Verpflegung, Kranken-, Unfall-, Haftpflichtversicherung, Kostenübernahme (Kursgebühr + Transport/während des Gesamtaufenthalts) für den Besuch von Deutsch-Sprachkursen (Standardkurse/VHS). Mehrkosten für Spezialkurse sind vom Au-pair zu tragen. Darüber hinaus erhält das Au-pair ein Taschengeld von mindestens EUR 260.- pro Monat.
Im Gegenzug kann die Mithilfe des Au-pairs bei der Betreuung der Kinder und im Haushalt 6 Stunden täglich bzw. 30 Wochenstunden betragen, bei mindestens einem freien Tag pro Woche.
Vor Ablauf kann das vereinbarte Au-pair-Verhältnis nur im gegenseitigen Einvernehmen (Auflösungsvertrag) gelöst werden. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann es jedoch fristlos gekündigt werden.
In Abstimmung mit den Gasteltern hat das Au-pair unter Fortzahlung des Taschengeldes pro Jahr generell folgenden Anspruch auf Urlaub - bei vertraglicher Aufenthaltsdauer:

   bis 6 Monate 

2 Wochen

   bis 9 Monate 

3 Wochen

   bis 12 Monate 

4 Wochen

Die Kosten der ersten Einreise und letzten Heimreise werden üblicherweise von den Au-pairs finanziert. Erfolgt eine vorzeitige Rückreise oder Zwischenheimreise, verursacht oder veranlaßt durch die Gasteltern, tragen die Gasteltern diese zusätzlichen Reisekosten (auch wenn auf Wunsch ein Besuch des Au-pairs vor Erteilung des Visums erfolgte).
Gebühren im Zusammenhang mit der Visumabwicklung/-erteilung sind vom Au-pair zu übernehmen, soweit die Kosten im Herkunftsland anfallen (z.B. Reisepaß, Gebühren bei der Deutschen Botschaft). Gebühren die im Zusammenhang mit der Einladung bzw. Abwicklung des Verfahrens bei Behörden in Deutschland anfallen, sind von den Gasteltern zu übernehmen (z.B. Beglaubigung der Unterschrift, Einwohnermeldeamt, Verlängerung des Visums, Erteilung der Arbeitserlaubnis und ggf. Kosten für eine Untersuchung beim Gesundheitsamt).

Wer kommt als Au-pair in Frage?

Nach den Vorschriften des AAV dürfen nur junge Ausländer von 17 bis unter 25 als Au-pairs in Gastfamilien vermittelt werden, in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird.

Wie kommt ein Au-pair zu Ihnen?

Wenn in Ihrer Familie die Voraussetzungen bestehen, sollten Sie für das Au-pair Ihrer Wahl Einladungsunterlagen anfertigen. Unsere Au-pair-Agentur stellt Ihnen hierfür einen standardisierten Formbrief zur Verfügung, der auch als Au-pair-Vertrag genutzt werden kann. Bitte ergänzen Sie den Einladungsformbrief um die individuellen Daten Ihrer Familie und des Au-pairs. Sinnvollerweise sollten Sie diesem Einladungsformbrief einen persönlichen Brief mit der Beschreibung von Familie, Umfeld und Aufgaben, die das Au-pair erwarten sowie Familienbild(er) beifügen.
Au-pairs aus EU/EWR-Staaten benötigen für ihren Au-pair-Aufenthalt kein Visum. Au-pairs anderer Herkunftsländer benötigen den Einladungsbrief, um bei der Deutschen Botschaft ihres Herkunftslandes ein Visum für einen Au-pair-Aufenthalt zu beantragen. 
Aufgrund eines üblicherweise zeitraubenden Abwicklungsverfahrens der deutschen Behörden (Botschaft> Ausländerbehörde> Arbeitsamt> Ausländerbehörde> Botschaft) kann die Erteilung eines Visums 6 - 10 Wochen dauern! Unsere Au-pair-Agentur gibt Ihnen Tipps, wie sie in Kooperation mit den Behörden gegebenenfalls eine Verkürzung dieser Wartezeit erreichen können.

Vermittlungsgebühr

Unsere Agentur besitzt seit 1995 eine vom Landesarbeitsamt erteilte Besondere Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung (Nr. 10774).
Gemäß AVermV (Arbeitsvermittlerverodnung) wird den aufnehmenden Gasteltern für die Vermittlung bzw. Umvermittlung eines Au-pairs von der Agentur bei vereinbarten Aufenthalten bis 6 Monate eine Vermittlungsgebühr von EUR 280,- zuzüglich Mehrwertsteuer - bei vereinbarten Aufenthalten über 6 Monate eine Vermittlungsgebühr von EUR 380,- zuzüglich Mehrwertsteuer, für die Bereitstellung eines Abwicklungspaketes (Informationen + Formulare) bei von Gasteltern kontaktierten Au-pairs eine Gebühr von EUR 180,- zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet, die unmittelbar nach Vertragsabschluß fällig wird. Den einreisenden Au-pairs wird von unserer Agentur keine Gebühr berechnet.

Stand: 01/2006